Für einen Verbrauchsausweis wird der gemessene Energieverbrauch ermittelt.
Auf Grundlage von Adresse und Nutzfläche sowie Heizukosten- und Verbrauchsabrechnung aus drei aufeinander folgenden Jahren. (Der Abrechnungszeitrum darf höchstens 18 Monate zurückliegen.)
Ein Verbrauchsausweis ist nicht möglich zu erstellen, wenn z.B. dezentral über Etagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.
Verbrauchssausweis Wahlfreiheit unter folgenden Bedingungen:
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 und, wenn die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfült sind
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, einem Bauantrag vor dem 01.11.1977
Wohngebäude mit 4 oder mehr Wohneinheiten
Sie können sich direkt hier über das Formular einen Bedarfsausweis erstellen lassen. (Preis 59,95 €).
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