Ein Bedarfsausweis wird auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs ermittelt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur). Der Energiebedarfsausweis ist für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 und, wenn die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfült sind – PFLICHT
Bedarfsausweis Wahlfreiheit unter folgenden Bedingungen:
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 und, wenn die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfült sind
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, einem Bauantrag vor dem 01.11.1977
Wohngebäude mit 4 oder mehr Wohneinheiten
Sie können sich direkt hier über das Formular einen Bedarfsausweis erstellen lassen. (Preis 119,95 €).
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